Der Baumarkt Hornbach verlangt von Kunden beim Bezug einer Gasflasche ein ­Depot. Bei der Rückgabe der leeren Flasche will er sie mit ­einem Gutschein abspeisen. Das ist nicht korrekt. Die Kunden haben Anspruch auf das Depot in bar.

Das klappt nicht immer, wie ­saldo-Leser Urs Sprenger aus Sirnach TG erlebte. Er betreibt seinen Grill und eine Wohnmobilküche mit Gas. Dafür kaufte er bei Hornbach in Sirnach Propangas. Die 11-Kilo-­Flasche kostete 36 Franken. Zusätzlich musste er für die Flasche ein Depot von 65 Franken hinterlegen.

Als er die leere Flasche in den Laden zurückbrachte, gab ihm der Kundendienst statt Geld nur einen Gutschein von 65 Franken. Begründung: Das Geld hätte er nur erhalten, wenn er die Gasflasche innert 30 Tagen nach dem Kauf zurückgebracht hätte. Das stehe so in den Bedingungen von Hornbach. Diese Bedingungen wurden Urs Sprenger aber nie übergeben. Deshalb sind sie auch nicht anwendbar.

Sprenger wehrte sich auf Anraten der saldo-Rechtsberatung und bestand gegenüber Hornbach auf der Rückgabe des Depots in bar. ­Daraufhin erhielt er die 65 Franken zurück.