Brauchen nur sehr reiche Leute eine Wertsachenversicherung?», fragt die Zurich in einer Anzeige im Kundenmagazin des Verkehrs-Clubs der Schweiz. Die Antwort gibt die Versicherung gleich selbst: «Nein, es lässt sich alles versichern, was einem lieb und teuer ist: Trauring, Designerbrille oder Surfbrett, aber auch medizinische Hilfsmittel wie Brille, Rollator oder Hörgerät.»
Alle der aufgezählten Gegenstände sind allerdings schon mit einer normalen Haushaltspolice versichert. Sie ersetzt grundsätzlich Schäden, die am Hausrat durch Feuer, Wasser, Sturm oder Diebstahl entstanden sind. Fast jeder Haushalt in der Schweiz hat eine solche Versicherung abgeschlossen. Damit sind alle beweglichen Sachen in einer Wohnung versichert – also nicht nur Trauring und Designerbrille, sondern auch teure Musikinstrumente und Teppiche, Schmuck und Bilder. Die Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Denn bei einer Zerstörung des ganzen Mobiliars – etwa durch einen Brand – kostet der Ersatz schnell mehrere Zehntausend Franken.
Doch wer benötigt nun zusätzlich noch eine Wertsachenversicherung? Die Werbung verspricht, damit sei auch das Verlieren, Beschädigen und Zerstören eines Gegenstands durch andere Einflüsse als Feuer, Wasser, Sturm und Diebstahl gedeckt. Nur: Wer das Kleingedruckte in den Policen verschiedener Versicherer konsultiert, findet dort so viele Ausnahmen, dass kaum mehr klar ist, in welchen Fällen die Versicherung überhaupt zahlt.
Ein Beispiel: Jemand hat eine Wertsachenversicherung für Schmuck in der Höhe von 50 000 Franken abgeschlossen. Erhält er die Versicherungssumme, wenn er sagt, er habe den Schmuck verloren? Das Problem ist: Die Versicherung kann einen Beleg für den Eintritt des Schadenfalls verlangen. Ein Verlust von Schmuck lässt sich jedoch in der Regel nicht beweisen. Der Anspruch auf Ersatz gegen die Versicherung lässt sich deshalb nicht gerichtlich durchsetzen. Kunden sind auf die Kulanz der Versicherung angewiesen.
Trotz stolzer Prämien liegt der Selbstbehalt teils bei 10 Prozent
Die Einschränkungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen gehen zudem sehr weit. Die Axa, Baloise und Zurich beispielsweise verlangen, dass der Versicherte nicht persönlich getragenen oder beaufsichtigten Schmuck bei Hotelaufenthalten in einem Safe aufbewahrt. Schmuck im Wert von über 100 000 Franken muss er bei Axa und Baloise generell in einem Tresor aufbewahren: in einem 100 Kilogramm schweren Kassenschrank oder einem eingemauerten Wandtresor.
Auch im Falle von Beschädigung oder Zerstörung von Hausrat sind die Leistungen sehr beschränkt. Wenn ein wertvoller Teppich durch die Putzfrau falsch gereinigt wird, zahlt die Versicherung zum Beispiel nicht. Schäden durch Lichteinwirkung, chemische oder klimatische Einflüsse, Abnützungsschäden oder beim Reparieren entstandene Schäden werden ebenfalls nicht ersetzt. Auch nicht gedeckt sind in der Regel Schäden durch Ungeziefer sowie Lackschäden an Musikinstrumenten.
Angesichts des geringen gedeckten Risikos sind die Prämien von Wertsachenversicherungen hoch. Eine Hausratversicherung, die das Risiko des Totalverlusts abdeckt, kostet bei einer Deckungssumme von 50 000 Franken zwischen 120 und 250 Franken im Jahr. Eine Wertsachenversicherung für Schmuck mit derselben Deckungssumme jedoch rund 410 bis 750 Franken (siehe Tabelle im PDF). Trotz diesen stolzen Prämien ziehen die Versicherer im Schadenfall je nach Police noch einen Selbstbehalt von bis zu 10 Prozent des Schadens ab.
Tipp: Für Besitzer von wertvollen Gemälden oder kostbaren Kunstgegenständen gibt es spezielle Kunstwerkversicherungen. Mit ihnen versichert man einzelne Gegenstände, die nicht durch die Hausratversicherung gedeckt sind. Zur Vermeidung von Streitigkeiten über den Wert der Kunstobjekte setzt man in der Police für jeden Gegenstand einen konkreten Wert ein, der im Schadenfall dann ersetzt wird.
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