Die Schweiz ist mit 8,5 Millionen Einwohnern ein kleines Land. Dafür hat sie wohl das komplizierteste Sozialversicherungssystem Europas. Die Leistungen sind zwar für alle Versicherten gleich. Aber es gibt nicht eine AHV-Ausgleichskasse, sondern 78. Und 52 Krankenkassen, 29 Unfallversicherer, 33 Arbeitslosenkassen, 228 Familienausgleichskassen und fast 1700 Pensionskassen. Das zeigt die Sozialversicherungsstatistik 2018 des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Alle diese Kassen haben einen eigenen Betrieb mit eigener Geschäftsleitung und entsprechenden Lohnkosten. Das führt zu immer höheren Verwaltungskosten und verteuert die Sozialversicherungen. Das zeigt ein Vergleich der Ausgaben für die Administration der letzten rund 15 Jahre:
Berufliche Unfallversicherung: Gemäss dem Unfallversicherungsgesetz sind alle Angestellten gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Rund die Hälfte beim Staatsbetrieb Suva, die übrigen bei einem der 28 privaten Unfallversicherer. Das führte 2016 zu Verwaltungskosten von 977 Millionen Franken. Das macht pro Versicherten Fr. 243.60. Im Jahr 2000 lagen die Verwaltungskosten noch bei Fr. 118.80 pro Kopf.
Arbeitslosenversicherung: Insgesamt 33 Arbeitslosenkassen sind für die Abrechnung der Arbeitslosengelder zuständig. Sie verursachten Verwaltungskosten von 728 Millionen Franken (2017). Das sind pro Angestellten 128 Franken pro Jahr. Im Jahr 2000 waren es weniger als 100 Franken.
Berufliche Vorsorge: Die Pensionskassen verwalteten 2016 nicht weniger als 817 Milliarden Franken Prämiengelder. Davon flossen 4 Milliarden Franken in ihre Taschen für Vermögensverwaltung und 933 Millionen für den Verwaltungsaufwand. Das kostete jeden der 4,09 Millionen Versicherten im Jahr 2016 Fr. 1228.70. Im Jahr 2000 betrugen die Ausgaben für die Vermögensverwaltung 2,2 Milliarden Franken, für den Verwaltungsaufwand 605 Millionen. Pro Kopf machte das noch Fr. 857.70.
Insgesamt zwackten die Pensionskassen 0,66 Prozent der Gelder der Prämienzahler für die Vermögensverwaltung ab. Zum Vergleich: Der staatliche Pensionsfonds Norwegens verlangt 0,06 Prozent. Das sind 10 Mal weniger. Er legt fast gleich viel Geld an wie die Schweizer Pensionskassen. Nur macht das in Norwegen eine einzige Stelle und nicht wie in der Schweiz 1700 Pensionskassen.
AHV: In Sachen AHV sind 78 verschiedene Kassen für das Inkasso der Prämien zuständig: 50 von verschiedenen Branchenverbänden, 26 kantonale und zwei eidgenössische. Die Verwaltungs- und Durchführungskosten betrugen 2017 209 Millionen Franken – pro Kopf sind das Fr. 36.75. Im Jahr 2000 waren es 95 Millionen – pro Kopf Fr. 20.85.
Invalidenversicherung: Die Ausgleichskassen führen auch die Rechnung der IV. 2017 betrugen die Verwaltungs- und Durchführungskosten hier 702 Millionen – pro Kopf Fr. 123.40. Im Jahr 2000 waren es 169 Millionen Franken – oder pro Kopf 42 Franken.
Die Erwerbsersatzordnung: Sie entschädigt Militärdienst- und Zivilschutzpflichtige und ist für die Mutterschaftstaggelder zuständig. Sie wird ebenfalls von den Ausgleichskassen geführt. Die Verwaltungskosten betrugen 2016 rund 3 Millionen Franken oder pro Kopf 55 Rappen. 2000 lagen sie bei 2 Millionen Franken oder 45 Rappen pro Kopf.
Krankenkasse: 56 Krankenversicherer wickelten 2016 die obligatorische Grundversicherung ab. Der Betriebsaufwand betrug dafür rund 1,4 Milliarden Franken – oder für jeden der 8,368 Millionen Versicherten Fr. 162.40 im Jahr. 2000 lag dieser Betrag bei 870 Millionen Franken – pro Kopf Fr. 119.70.
Familienausgleichskassen: Sie sind für die Familienzulagen zuständig. Das besorgen in der Schweiz 228 Betriebe. Im Jahr 2016 betrugen die Verwaltungs- und Durchführungskosten dafür 158 Millionen Franken – pro Prämienzahler Fr. 165.25. 2000 lagen die Aufwendungen noch bei 110 Millionen Franken.
Fazit: Insgesamt zahlt somit jeder Angestellte pro Jahr Fr. 2088.65 seines Lohns für die Verwaltung seiner obligatorischen Lohnabzüge, seiner Pensionskasse sowie der Krankenkasse (siehe Grafik im PDF).