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Egal, ob ein Rentner auf ein oder zwei Hörgeräte angewiesen ist: Bisher erhielt er von der AHV nur eine Pauschale von 630 Franken. Ab dem 1. Juli ändert sich das: Bei einem beidseitigen Gesamthörverlust von mindestens 35 Prozent haben AHV-Bezüger neu alle fünf Jahre einen Pauschalbetrag für zwei Hörgeräte in der Höhe von Fr. 1237.50 zugut. Die neue Regelung gilt für Anträge, die nach dem 1. Juli gestellt werden. Wer bereits eine Pauschale von der AHV erhalten hat, kann erst fünf Jahre später wieder einen Antrag stellen.
Wichtig: Die gekauften Geräte müssen vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannt sein. Die Liste mit geprüften Geräten erhält man bei der IV-Stelle oder unter www.metas.ch ! Dokumentation ! Hörgeräteliste.
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