Bei Verspätung, Annullierung und ­Überbuchung haben betroffene Flug­passagiere Anspruch auf eine Ent­schädigung bis zu 600 Euro. Das regelt die europäische Verordnung über die Flug­gastrechte. Viele Passagiere stellen ihre ­Forderung über Inkassodienste wie Airhelp.comCancelled.ch und Flightright.com. Denn Airlines zeigen Betroffenen, die sich direkt melden, oft die kalte Schulter.

Seit kurzem machen Swiss und Lufthansa Passagieren und Inkassodiensten das Leben schwer: Die Airlines bearbeiten deren Forderungen nur noch, wenn sie per Post eingehen und eigenhändig unterschriebene Originale von Passagiervollmachten enthalten. Die Inkassodienste kritisieren, das verursache einen grossen und unnötigen Aufwand. «Zuvor lief der Prozess rein digital», sagt Flightright-Sprecher Felix Höfermann.

Die Swiss verweist auf «nötige Über­prüfungen», weil das Missbrauchspotenzial gross sei. Immerhin: Die Swiss beantwor­tete laut Höfermann im laufenden Jahr 86 Prozent der Fälle von Flightright, während die ­Lufthansa dies nur in gut 10 Prozent der Eingaben für nötig erachtete.