Inhalt
09.11.2022
Das Gepäckchaos an vielen Flughäfen liess im Sommer Passagiere verzweifeln. Immerhin: Die Airlines haften, wenn eingechecktes Gepäck verspätet oder nicht ans Ziel kommt (saldo 13/2022). Jetzt passt der Bund die Höchstlimite für Airlines an: Ab 2023 gibts bei Gepäckverlust oder -verspätung maximal 1730 statt 1520 Franken (Kursstand 31. Oktober). Das passiert nicht freiwillig: Die maximalen Schadenersatzbeträge werden von der internationalen Organisation für Zivilluftfahrt vorgeschrieben.
Tipp: Wer nach einem Flug den Koffer vermisst, sollte sofort den Lost-and-Found-Schalter aufsuchen und das Formular «Property Irregularity Report» ausfüllen. Man darf sich nötigen Ersatz wie Hygieneartikel und Kleidung kaufen. Wichtig: Quittungen verlangen. Die Airline muss die Kosten übernehmen. Der Schaden ist ihr schriftlich und mit Belegen innert 21 Tagen seit Gepäckaufgabe einzuschicken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden