Inhalt
17.08.2020
Nein. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich rechtlich betrachtet um ein Haustürgeschäft. Darunter versteht man einen Vertragsabschluss, bei dem man als Konsument vom Verkäufer überrumpelt wurde – sei es zu Hause, am Arbeitsplatz, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf öffentlichem Grund, an einer Werbeveranstaltung oder am Telefon. In solchen Fällen kann man ohne Begründung innert 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Ausnahme: Die Vertragsverhandlungen wurden ausdrücklich gewünscht. Die Initiative zu den Vertragsverhandlungen mit dem Matratzenverkäufer haben aber nicht Sie ergriffen. Folglich können Sie den Vertrag innert 14 Tagen widerrufen. Der Verkäufer hat Sie aber nicht schriftlich über Ihr Widerrufsrecht informiert. Deshalb hat die 14-tägige Frist noch gar nicht zu laufen begonnen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden