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Eine Familie aus Lachen SZ durfte laut Mietvertrag in ihrer Wohnung Hunde oder Katzen nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Sie bat den Vermieter um das Einverständnis, einen Hund halten zu dürfen, da der autistische Sohn einen Assistenzhund benötige. Der Vermieter war aber nicht einverstanden. Die Familie kaufte den Hund trotzdem. Nach einer Mahnung kündigte der Vermieter den Mietvertrag. Die Mieter wehrten sich ohne Erfolg beim Bezirksgericht March und dem Kantonsgericht Schwyz gegen die Kündigung. Begründung: Ein Mieter müsse sich auch bei geänderten persönlichen Bedürfnissen an den Mietvertrag halten.
Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK 1 2021 39 vom 8. September 2022
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