Ja. Verfassen Sie einen Vorsorgeauftrag sowie ein Testament. Im Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Freundin für Ihre Katzen sorgen und wer sich um Ihre übrigen Angelegenheiten kümmern soll. Im Testament können Sie die Katzen Ihrer Freundin vererben oder als Vermächtnis zusprechen. Vorsorgeauftrag und Testament müssen von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.