Rund 12 000 Hausbesitzer oder Betriebe beantragen pro Jahr Subventionen für erneuerbare Energien. Dies zeigen Zahlen des Netzbetreibers Swissgrid. Doch das Geld in den Fördertöpfen ist begrenzt: Ende März warteten 37 152 Besitzer von Fotovoltaikanlagen auf Fördergeld. Swissgrid zahlt es entweder pro Kilowattstunde (kWh) oder in Form einer Einmalvergütung aus.
Die Vergütung pro kWh nennt sich Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Sie beträgt für Kleinanlagen zurzeit 19,5 Rappen pro kWh Strom. Weil die Warteliste lang ist, gibt es für neue Projekte «kaum mehr realistische Chancen», Fördergelder zu erhalten. Das schreibt das Bundesamt für Energie.
Die zweite Möglichkeit, an Geld für Fotovoltaikanlagen zu kommen, ist eine Einmalvergütung. Hausbesitzer erhalten für eine angebaute Dachanlage von 10 Kilowatt Leistung einen einmaligen Investitionsbeitrag von 6400 Franken. Für produzierten Strom gibt es nichts zusätzlich. 9880 Anlagen finanzierte die KEV-Stiftung bereits nach diesem Modell. 7547 weitere Anlagenbesitzer warten auf eine Geldüberweisung.
Strombörsenpreis von 3,95 Rappen unzulässig
Bei einer Einmalvergütung kann ein Eigentümer seinen Solarstrom selbst verbrauchen. Was übrig bleibt, muss er dem lokalen Elektrizitätswerk verkaufen. Er kann den Abnehmer nicht auswählen. Das ist stossend – denn die Stromversorger zahlen unterschiedlich viel: Der Stadtbasler Stromlieferant IWB zum Beispiel vergütet pro kWh 23 Rappen, die Energieversorger von Schaffhausen oder Davos GR nur den aktuellen Strombörsenpreis von 3,95 Rappen.
Das ist unzulässig: Die Elektrizitätswerke müssten den tatsächlichen Einkaufspreis bezahlen. Er sei in der Regel höher als der Börsenpreis von 3,95 Rappen pro kWh, sagt die Eidgenössische Elektrizitätskommission Elcom. Die Strommarktaufsicht zwang vor einigen Wochen den Oberaargauer Stromversorger Onyx dazu, einem Bauern rund 25 Prozent mehr für dessen Solarstrom zu überweisen. Der Bauer hatte sich bei der Elcom beschwert. Onyx hatte ihm die Vergütung von 9,7 Rappen auf 5,5 Rappen pro kWh gekürzt. Das geht laut Elcom nicht. Sie verfügte rund 7 Rappen.
Aufsichtsbehörde erst nach Beschwerde aktiv
Der Entscheid führt dazu, dass Elektrizitätswerke mit sehr tiefen Tarifen ihre Solarstrom-Einspeisetarife erhöhen müssen. Im Gegenzug können Elektrizitätswerke mit hohen Tarifen einfacher Senkungen vornehmen. Absurd: Auch wenn die Elcom weiss, dass die Vergütung in vielen Gemeinden zu tief ist, darf sie nichts unternehmen. Sie kann laut Gesetz erst aktiv werden, wenn ein Solaranlagenbesitzer Beschwerde gegen seinen Stromversorger einreicht.
David Stickelberger vom Verband Swissolar kritisiert, dass einzelne Elektrizitätswerke mit tiefen Solarstromtarifen und hohen Netzgebühren den Ausbau der Fotovoltaik verhindern. Das Bundesamt für Energie sagt, es ermuntere die Elektrizitätswerke, den Hausbesitzern mehr für Solarenergie zu bezahlen als das Minimum gemäss dem Elcom-Entscheid.
Das Elektrizitätswerk von Schaffhausen, SH Power, verspricht auf Anfrage von saldo, den Elcom-Entscheid zu prüfen und allenfalls eine Erhöhung der Vergütung für nächstes Jahr ins Auge zu fassen. Beim EW Davos sieht man keinen Anlass dazu.
Tarife genau anschauen
- Vor der Installation einer Fotovoltaikanlage die Anlagegrösse nicht nur auf die Dachfläche, sondern auch auf die Tarife des Energieversorgers abstimmen.
- Die Stromrechnung genau prüfen und bei Verständnisschwierigkeiten oder Unstimmigkeiten nachfragen und nötigenfalls reklamieren.