Inhalt
In St. Gallen brannte ein Restaurant ab. Der Eigentümer forderte von der Gebäudeversicherung 535 000 Franken für einen Neubau. Die Versicherung zahlte aber bloss 415 000 Franken, da das Haus wegen Feuchtigkeitsschäden bereits vor dem Brand sanierungsbedürftig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht St. Gallen gab der Versicherung recht.
Verwaltungsgericht St. Gallen, Urteil B 2021/73 vom 16. Februar 2022
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden