Inhalt
Nein. Sie bzw. Ihre Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung müssen zwar für den entstandenen Schaden aufkommen. Der Geschädigte seinerseits ist aber verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten.
In ihrem Fall heisst das: Die Kosten für ein Ersatzauto müssten nur dann übernommen werden, wenn der Geschädigte auch wirklich auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen wäre. Da Ihr Nachbar offenbar ohne weiteres für einige Tage die öffentlichen Verkehrsmittel hätte benützen können, müssen ihm die Kosten für das Ersatzauto somit nicht ersetzt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden