Ein Berner Lenker bediente beim Fahren auf der Autobahn das Handy und fuhr eine Schlangenlinie. Das Regionalgericht Oberland in Thun BE verurteilte ihn zu 500 Franken Busse. Der Mann wehrte sich: Das Handy hindere ihn nicht daran, aufmerksam zu fahren. Er benutze zudem ein Fahrassistenzsystem, weshalb es nicht möglich sei, dass er eine Schlangenlinie gefahren sei. Mit diesen Argumenten blitzte er bei allen Instanzen bis zum Bundesgericht ab. Das Bedienen des Handys beim Fahren ist generell verboten

Bundesgericht, Urteil 6B_53/2024 vom 13.1.2025