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Bis anhin durften Flugpassagiere ausser Duty-free-Artikeln keine Flüssigkeiten im Handgepäck an Bord nehmen.
Ab 31. Januar gilt neu: Fluggäste dürfen beim Umsteigen auch Flüssigkeiten an Bord nehmen, die sie vorher im Duty-free-Shop eines anderen Flughafens kauften. Die Produkte müssen inklusive Kaufbeleg in einer Plastiktüte versiegelt sein.
Die neue Regelung gilt gemäss dem Bundesamt für Zivilluftfahrt für Flughäfen in der Schweiz, der EU, den USA, Kanada und Australien.
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