Eine Mutter fuhr mit dem Velo und hatte ihre fünf Monate alte Tochter im Anhänger. Plötzlich galoppierte ein Pferd mit leerer Kutsche von hinten auf sie zu. Der Kutscher war zuvor heruntergefallen. Die ­Mutter fuhr mit dem Velo zur Seite. Trotzdem rammte die Kutsche den Kinderanhänger. Dieser überschlug sich mehrmals. Das Kind erlitt schwere Verletzungen. Die Eltern forderten im Namen des Kindes 46 000 Franken Schaden­ersatz vom Pferdehalter. Das Regional­gericht in Bern hiess die Klage gut. Das Obergericht des Kantons Bern entschied anders und hob den Entscheid auf. Das Bundesgericht kippte den Fall erneut und gab der Familie recht. Der Tierhalter hafte für den Unfall, da er nicht nachweisen konnte, dass ihn kein Verschulden treffe.

Bundesgericht, Urteil 4A_25/2021 vom 24. August 2021.