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Ein Mann aus dem Kanton Luzern starb mit 64. Seine Pensionskasse wollte sein Alterskapital unter den nächsten Verwandten aufteilen. Das waren seine Schwester und sein Halbbruder. Die Schwester forderte aber das ganze Geld. Im Reglement der Kasse stehe bei der Rangfolge der Begünstigten nur «Geschwister» und nicht «Halbgeschwister».
Das Kantonsgericht Luzern und das Bundesgericht wiesen ihre Klage ab. Wenn das Reglement nicht zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern unterscheide, seien sie beim Alterskapital gleichgestellt.
Bundesgericht, Urteil 9C_536/2022 vom 5. Oktober 2023
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