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Ja, sofern sämtliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeldern erfüllt sind. Namentlich müssen Sie in den letzten beiden Jahren mindestens zwölf Monate gearbeitet haben und vermittlungsfähig sein, und es muss ein anrechenbarer Arbeitsausfall vorliegen. Letzteres ist bei teilweise Arbeitslosen dann der Fall, wenn der Arbeitsausfall innerhalb von zwei Wochen mindestens zwei volle Arbeitstage ausmacht. Ein Verdienstausfall liegt dann vor, wenn der Einkommensverlust mehr als 30 bzw. 20 Prozent des versicherten Verdienstes beträgt – je nachdem, ob Sie Anspruch auf ein Taggeld in der Höhe von 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes haben. Diese Voraussetzungen sind bei Ihnen im Fall einer Reduktion des Pensums auf 60 Prozent auf jeden Fall erfüllt.
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