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Nein. Das Gesetz kennt keine solche Vorschrift. Der Hersteller eines Gerätes ist somit nicht verpflichtet, während einer bestimmten Zeit Ersatzteile liefern zu können. Eine solche Verpflichtung kann man aber in den Kaufvertrag aufnehmen. Wichtig ist deshalb, beim Kauf eines Gerätes auf einer Ersatzteilgarantie zu bestehen.
Die Mitglieder des Fachverbandes Elektroapparate für Haushalt und Gewerbe Schweiz (www.fea.ch) verpflichten sich, für alle von ihnen verkauften Elektro-Haushaltgeräte einen Kundendienst zu unterhalten, der in der Lage ist, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu gewährleisten. Und zwar bei Grossgeräten für mindestens 12 Jahre und bei Kleingeräten je nach Gerätetyp und Verkaufspreis für 3 bis 5 Jahre.
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