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Ja. Ein Angestellter hat grundsätzlich jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis – jedenfalls dann, wenn er sein Anliegen vernünftig begründen kann. Nach einer Kündigung ist das sicher der Fall. Sie können also darauf beharren, dass Ihr Chef Ihnen schnellstmöglich ein Zwischenzeugnis ausstellt, das sich ausführlich zu Ihren Leistungen und Ihrem Verhalten am Arbeitsplatz äussert.
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