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Nein. Das Gesetz sieht nur vier Wochen vor. Dies im Gegensatz zu vielen Gesamtarbeitsverträgen. Dort findet man häufig eine zusätzliche Woche für über 50-Jährige. In Ihrem Fall gilt aber kein Gesamtarbeitsvertrag, und auch in Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag steht nichts davon. Einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Wochen Ferien haben Angestellte nur bis zum Erreichen des 20. Altersjahres.
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