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14.04.2020
Wer es bisher noch nicht hinterlegt hat, kann dies nun nachholen – sogar rückwirkend bis maximal 17. März 2020. So bekommen GA-Besitzer eine Gutschrift für maximal 30 Tage. Ausgenommen von der Regelung sind Besitzer von Halbtaxabos, GA Hund, GA Familia Kind oder Jugend.
Die Branchenorganisation Allianz SwissPass, ein Zusammenschluss von 250 Transportunternehmen, entschädigt zudem Abobesitzer für das beschränkte Angebot während des Corona-Fahrplans. General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabos werden automatisch um 15 Tage verlängert. Besitzer von Monatsabos erhalten je nach Verbund oder Abo 15 Franken oder 15 Prozent des Preises vergütet.
Ein Internetformular für die Hinterlegung des GA gibts hier.
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