Inhalt
Wer seinen Festnetzanschluss samt Rufnummer zu Cablecom zügelt, zahlt die Gebühr für den Festnetzanschluss eine Zeit lang doppelt. Ein wechselnder Swisscom-Kunde zum Beispiel muss einen Monat lang sowohl bei Swisscom wie auch bei Cablecom angemeldet sein – aus technischen Gründen, sagt Cablecom.
Wer die doppelte Gebühr nicht zahlen will, kann eine Gutschrift verlangen: Laut Cablecom können die Kunden die Kündigungsbestätigung des bisherigen Telekomunternehmens an Cablecom einsenden und erhalten dann auf der nächsten Rechnung eine Gutschrift von 50 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden