Die Leistungen der Krankenkassen in der Grundversicherung sind überall gleich. Denn sie sind im Gesetz festgelegt. Nur die Prämien sind bei den Kassen unterschiedlich. Mit einem Wechsel zu einer günstigeren Grundversicherung lässt sich Geld sparen, ohne dass sich an den Leistungen etwas ändert. Man kann aber auch nur die Grundversicherung zügeln und die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse behalten. Das ist in der Regel deshalb sinnvoll, weil die Aufnahme in eine andere Zusatzversicherung nicht gewährleistet ist. Kunden über fünfzig Jahre und solche mit Erkrankungen werden oft abgelehnt.
Rabatte manchmal an Grundversicherung gekoppelt
Einige Zusatzversicherungen werden aber etwas teurer oder streichen Leistungen, wenn man die Grundversicherung nicht bei der gleichen Kasse hat. Beispiele:
Bei Atupri verlieren Zusatzversicherte mit den Produkten «Mivita» (alternative Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderung), «Comforta» (ergänzende Spitalversicherung zur «Mivita») und «Spital» (Spitalversicherung ohne «Mivita») Rabatte. Anspruch auf diesen Rabatt haben gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur «TelFirst»- und «FlexCare»-Grundversicherte. Eine 30-jährige Zürcherin zum Beispiel bezahlt ohne Rabatt Fr. 26.40 und mit Rabatt Fr. 23.75 pro Monat für die «Mivita»-Zusatzversicherung.
Bei der Krankenkasse KPT gibt es ab dem dritten Kind einen Familienrabatt. Das älteste Kind zahlt dann nichts mehr für die Zusätze Krankenpflege-Plus-, Krankenpflege-Comfort- und Spitalkostenversicherung. Bei einem weiteren Kind ist auch das nächstälteste prämienbefreit. Diese Rabatte gehen verloren, wenn kein Elternteil mehr die Grundversicherung bei der KPT hat.
Zusatzversicherungen der CSS-Tochtergesellschaft Intras werden nicht teurer, wenn man die Grundversicherung anderswo hat. Aber die Leistungen werden reduziert. Die Zusatzversicherungen «UNO+» und «DUE+» decken unter anderem alternative Heilmethoden, Psychotherapie oder Spitalbehandlungskosten im Ausland. Auslandsbehandlungen sind jedoch nur gedeckt, sofern der Versicherte bei der Intras auch die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen hat.
Laut CSS-Sprecherin Christina Wettstein kann der Kunde auch bei der CSS oder Arcosana grundversichert sein. Wenn der CSS-Kunde zudem die Spitalversicherung «Optima+» oder «Quadra+» habe, bestehe die Deckung auch ohne Grundversicherung bei der CSS.
Bei der Krankenkasse direkt nachfragen
Prämien oder Leistungen der Zusatzversicherungen können davon abhängen, ob Sie die Grundversicherung bei der gleichen Kasse haben. Infos dazu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung. Sie können sich auch direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen.
Die Prämien für die Grundversicherung finden Sie auf www.priminfo.ch oder www.swupp.ch. Bei Swupp lassen sich die Briefe für die Kündigung der alten und Anmeldung für die neue Kasse einfach erstellen. Die Briefe müssen bis spätestens 30. November bei der Krankenkasse eingehen. Wichtig: Eingeschrieben schicken und Quittungen aufbewahren.