Ein Autolenker fuhr mit sechs Passagieren über einen unbewachten Bahnübergang. Das Auto wurde vom Zug erfasst. Der Chauffeur starb. Eine verletzte Mitfahrerin forderte von der zuständigen Versicherung eine Genugtuung von 70'000 Franken. Das Handelsgericht ­Zürich wies die Klage ab. Bei einem schweren Selbstverschulden des Fahrers hafte die Versicherung laut Gesetz nicht. Haftbar ist in diesem Fall einzig der Autofahrer respektive seine Erben.

Handelsgericht Zürich, Urteil HG210238 vom 14. Juni 2023