Inhalt
02.12.2020
Laut dem Bundesamt für Gesundheit sollen sich Risikopersonen gegen die Grippe impfen lassen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Dazu gehören über 65-Jährige, Schwangere, Frühgeborene und chronisch Kranke.
In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten von rund 40 Franken. Das gilt allerdings nicht, wenn man die Impfung in einer Apotheke machen lässt. Das musste ein saldo-Leser aus Tuggen SZ erfahren. Sein Hausarzt hatte nicht genügend Impfdosen erhalten. Deshalb liess sich der 73-Jährige in einer Apotheke impfen. Seine Krankenkasse erstattete ihm die Kosten jedoch nicht. Laut Gesetz müssen die Kassen Grippeimpfungen nur übernehmen, wenn ein Arzt sie vornimmt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Grippeimpfung in Apotheke wird nicht erstattet
Das ist ja total hirnverbrannt!! Wenn man zum Arzt geht und sich impfen lässt, zahlt man nicht nur die Impfung, sondern auch den Besuch beim Arzt. Solche kranken Krankenkassen sollten verwarnt werden, denn das ist reine Verschwendung der Gelder, die schlussendlich wir bezahlen!!