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Ja. Bei einem Gleitzeit-Vertrag können Sie als Angestellte selbst entscheiden, ob Sie die vertragliche Arbeitszeit über- oder unterschreiten wollen. Gleichzeitig sind Sie aber dafür verantwortlich, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird. Das heisst auch: Sie müssen kontrollieren, dass der Umfang der Mehr- oder Minderstunden während Ihrer Kündigungsfrist noch ausgeglichen werden könnte. Mehrstunden, die in der Kündigungsfrist nicht kompensiert werden, verfallen ohne Entschädigung – ausser die Kompensation wäre aufgrund von Weisungen des Arbeitgebers nicht möglich.
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