Nein. Die Einlagensicherung schützt Kundenguthaben bis 100'000 Franken auf Konten sowie Festgelder und Kassenobligationen – aber keine Ansprüche von Aktionären der Bank. Ein Partizipationsschein ist eine Aktie ohne Stimmrecht, aber mit Anspruch auf Dividenden. Die betragsmässig unbeschränkte Staatsgarantie bei den meisten Kantonalbanken gilt ebenfalls nicht für Aktionäre oder Besitzer von Partizipationsscheinen der Bank.