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Ja. Während der Dauer des Anfechtungsverfahrens sind die Wirkungen der Kündigung aufgeschoben. Solange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, haben Sie somit das Recht, in der Wohnung zu bleiben, und müssen diese auch am Kündigungstermin nicht zurückgeben. Dasselbe gilt während der Dauer eines Erstreckungsverfahrens. Ausnahme: Verlangt der Mieter eine einmalige Erstreckung von einer bestimmten Dauer, muss er das Mietobjekt spätestens nach Ablauf dieser Zeit verlassen.
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