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Eine Frau aus Horgen ZH hielt fünf Malteser Hunde. Diese bellten an einem Sonntag im Garten für längere Zeit. Das Statthalteramt Horgen büsste die Halterin mit 100 Franken. Das Bezirksgericht bestätigte die Busse. Sie habe die Hunde über längere Zeit bellen lassen und so Nachbarn gestört. Das sei laut dem kantonalen Hundegesetz verboten.
Bezirksgericht Horgen, Urteil GC210003 vom 21. Mai 2021
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