Inhalt
Das Betreibungsamt Abtwil AG pfändete vom Bankkonto eines Schuldners 10'351 Franken. Der Mann wehrte sich dagegen vor dem zuständigen Bezirksgericht: Er lebe von einer AHV-Rente und von Ergänzungsleistungen. Diese seien laut Gesetz nicht pfändbar, das gelte auch für die gesparten 10'351 Franken. Das Gericht wies die Beschwerde ab. Verwendet ein Schuldner solche Renten nicht für den Lebensunterhalt, sondern spart Geld, kann es das Amt pfänden. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 5A_253/2024 vom 2. August 2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden