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Vermieter von Ferienunterkünften können sich bei Booking.com oder Expedia.ch gegen Bezahlung eine gute Platzierung auf den Buchungsportalen sichern. Das heisst: Wenn Reisende in einer Stadt oder Region nach einem Hotel suchen, erscheinen diese Angebote auf den vorderen Plätzen. Die EU-Konsumentenschutzbehörden intervenierten 2019 gegen diese Praxis und verlangten, die gekauften Platzierungen transparent zu machen.
Mit wenig Erfolg. Booking.com weist bei den Suchergebnissen nur neu darauf hin, dass «Kommissionszahlungen das Ranking einer Unterkunft beeinflussen können». In den Suchergebnissen sind solche Unterkünfte zum Beispiel mit einem Daumen-hoch-Symbol gekennzeichnet.
Expedia schreibt bei den Suchergebnissen: «Die Vergütung, die wir erhalten, beeinflusst unsere Sortierfolge.» Unterkünfte, die sich eine bessere Platzierung kaufen, würden mit dem Hinweis «Anzeige» gekennzeichnet.
Tipp: Die Suchresultate kann man selbst steuern. Bei Booking.com und Expedia.ch kann man nach Preis, Sternen oder nach Kundenbewertungen suchen – und bezahlte Top-Platzierungen so ausschalten.
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