Alles begann mit Knackgeräuschen. Schliesslich brachte der Besitzer den defekten VW Tiguan, den er knapp fünf Monate zuvor bei einem Occasionshändler gekauft hatte, in die Garage. Nun klagt der Käufer beim Bezirksgericht Horgen ZH gegen den Occasionshändler aus dem Kanton Graubünden. Er behauptet, der VW sei wegen der nachträglich entdeckten Schäden rund 16'498 Franken weniger wert gewesen. Der Kaufpreis betrug 22'580 Franken.

Der Anwa...