Eine junge Frau hatte dreieinhalb Monate als kaufmännische Angestellte in einem Solothurner Treuhandbüro gearbeitet und 3850 Franken pro Monat verdient. Dann entliess sie der Arbeitgeber fristlos. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern beurteilt ihre Klage in Dreierbesetzung.

Zuerst plädiert der Anwalt der Frau. Er spricht von einem «klassischen Fall» einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung. Zuerst habe der Chef als Grund privates Surfen im ­Internet ...