E s ist ein Nachbarschaftsstreit der besonderen Art, der an diesem Nachmittag am Bezirksgericht Horgen ZH ausgetragen wird: Es geht um ein Gässchen zwischen zwei Liegenschaften. Dieses steht im Miteigentum beider Parteien, die nun vor Gericht die Klingen kreuzen. Der Kläger ist Eigentümer der einen ans Gässchen grenzenden Liegenschaft. Er selbst wohnt anderswo, die Wohnungen und Geschäftsräume seines Hauses hat er vermietet. Der Beklagten gehört die angrenze...