Sie habe ihren Arbeitsvertrag als Kuratorin Mitte September 2022 erhalten, erklärt die Klägerin dem Einzelrichter am Arbeitsgericht Luzern. Doch der Kunsthändler habe den Lohn nicht bezahlt. 4000 Franken brutto waren es gemäss Vertrag. «Im ersten Monat kam nichts, im zweiten Monat auch nichts», sagt die französische Künstlerin, eine elegante Frau Mitte fünfzig.

Tausend Mal habe sie nachgefragt, tausend Mal habe ihr Chef sie vertrös...