Vor 14 Jahren schmiedeten der Kläger und seine damalige Freundin einen «Überlebensplan». Ruhig und gefasst erklärt der fast 90-Jährige dem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich, warum er von der Stadt Zürich 24'000 Franken fordert. Es geht um ein Schliessfach aus dem Nachlass seiner im vergangenen Jahr verstorbenen Freundin. Die Frau hatte 22 Jahre lang Ergänzungsleistungen bezogen. Daher führte das Amt für Zusatzleistungen nach ihrem Tod die Liquidation des Nachlasses durch und entdeckte einen Safe bei der Zürcher Kantonalbank.
Im Tresor befanden sich 24'000 Franken, die das Amt behielt. Das sei sein Geld, erklärt der Kläger dem Richter. «Ich habe meiner Freundin über zehn Jahre lang immer wieder 1000 Franken für den Safe gegeben.» In den letzten 27 Jahren sei sie kontinuierlich in psychiatrischer Behandlung gewesen. «Während dieser Zeit habe ich sie begleitet, betreut und sie in erheblichem Umfang finanziell unterstützt.» Das Geld im Tresor sei für die Zeit nach seinem Ableben gedacht gewesen. «Als finanzielle Absicherung für sie.
Ich hätte nie gedacht, dass sie vor mir stirbt.» Letzten Sommer musste seine Freundin ins Spital. Noch im Spital habe sie gedrängt, er solle ebenfalls einen Schlüssel zum Tresor haben. Nach der Operation folgten laut dem Kläger zwei weitere schwere Eingriffe. «Unmittelbar nach dem Spitalaufenthalt beging sie Suizid.» Der Kläger bittet den Richter, er solle doch kurz in die Akten schauen. «Die Bankunterlagen beweisen, ich hatte 2024 ebenfalls einen Schlüssel.»
Das zuständige Amt fand im Schliessfach 24 Tausendernoten
Der Richter fragt nach Details: «Wer hatte die Idee für das Schliessfach?», will er wissen. «Ich», antwortet der Kläger. «Aber sie eröffnete es 2010 bei der Bank.» Warum kein normales Überweisen? «Dann hätte sie es versteuern und als mein Eigentum angeben müssen. Der Safe war die sauberste Lösung.» Wo die Geldübergabe stattfand, will der Richter wissen. «Überall – bei ihr zu Hause, bei mir, sogar im Spital, kurz vor der OP», erklärt der Kläger. Und warum erwähne die Frau ihn im Testament nicht?
«Warum sollte sie? Es war mein Eigentum, sie wusste das», antwortet der Kläger. Der Richter schaut ihn schweigend an. Die Stadt Zürich wird von einem Mitarbeiter des Amts für Zusatzleistungen vertreten. Der Jurist erklärt dem Richter: «Als Liquidatoren waren wir verpflichtet, das Schliessfach und das Sparkonto der Frau zu beziehen. Als wir den Tresor öffneten, befanden sich 24 Tausendernoten darin.»
Die Herkunft dieser Banknoten sei dem Amt unbekannt, und sie hätten auch keinerlei Hinweise darauf. Dann wendet er sich dem Kläger zu: «Wir wissen aus den Akten nichts über Ihre langjährige Beziehung zu dieser Frau. Wirklich nichts. Sie haben auch keine Vollmacht.» Der Richter erklärt dem Kläger, dass er Beweise für die Geldübergabe brauche, der Schlüssel zum Tresor reiche nicht. Der Kläger erinnert sich: «Am Todestag sagte der Bruder der Verstorbenen, das Geld im Tresor gehöre mir, sie wüssten das und würden es mir übergeben.
Leider ist er ebenfalls verstorben.» Der Richter fragt, ob jemand diese Worte gehört habe. «Ja, eine Kollegin aus dem Appenzell», antwortet der Kläger. Der Richter horcht auf. Er wittert die Chance für Vergleichsverhandlungen und erklärt dem Kläger, Zeugenbefragungen würden das Verfahren nur kostspieliger machen. Nach langem Hin und Her einigen sich die Parteien schliesslich auf eine Zahlung von 8000 Franken an den Kläger. Die Gerichtskosten in der Höhe von 1500 Franken teilen sich beide.
Der Kläger verlässt enttäuscht die Verhandlung: «Ich muss mir schleunigst einen Job suchen.»
Zivilklage: Beweispflichtig ist die klagende Partei
Wer eine Forderung gegen eine andere Partei einklagt, muss beweisen, dass er das Geld zugut hat. Als Beweismittel kommen Schriftstücke, Zeugenaussagen oder auch Gutachten in Frage. Ein Schlüssel für einen Safe ist kein Beweis für das Eigentum am Inhalt des Tresors, aber ein Indiz dafür.
Die Gerichte dürfen die Beweise frei würdigen. Wenn eine klagende Partei ihren Anspruch nicht beweisen kann, wird die Klage abgewiesen. Die Prozesskosten werden ihr auferlegt.