Bruno Erler aus Muttenz BL (Name geändert) hat seinen Hausrat seit April 2005 bei der Generali versichert. Dafür zahlte er bisher eine durchschnittliche Jahresprämie von 155 Franken. Bis heute überwies er der Versicherung also rund 2300 Franken Prämien.
Im Sommer 2018 wurden Erlers Sohn in Kamerun zwei Paar Schuhe sowie orthopädische Einlagen im Gesamtwert von rund 700 Franken gestohlen. Zum Glück hatte Erler die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen. Das bedeutet, dass er und seine Familienmitglieder auch dann versichert sind, wenn sie ausserhalb des Haushalts bestohlen werden. Erler meldete den Schaden seiner Versicherung. Sein Selbstbehalt belief sich auf 200 Franken.
Ein Jahr später wurde Erlers Frau im Zug nach Deutschland bestohlen. Plötzlich war der Reiserucksack weg. Darin befand sich unter anderem ein Laptop. Generali übernahm den Schaden in Höhe von 2000 Franken, abzüglich 200 Franken Selbstbehalt.
Erlers Pechsträhne ging weiter. Vor einem Monat entwendete ein Dieb das Velo des Sohnes aus dem Unterstand neben dem Haus der Familie. Schadensumme: 513 Franken. Auch diesmal vergütete Generali den Verlust abzüglich des Selbstbehalts.
Insgesamt bezahlte die Versicherung in den vergangenen zwei Jahren Schäden in der Höhe von rund 2600 Franken. Das ist etwas mehr als die bezahlten Prämien. Postwendend erhielt Erler die Kündigung der Generali. Das ist zulässig. Laut Gesetz haben im Schadenfall sowohl der Kunde wie die Versicherung das Recht, spätestens bei der Bezahlung der Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten.
Gleichzeitig mit der Kündigung offerierte die Versicherung Familie Erler den Abschluss einer neuen Police zu schlechteren Bedingungen. Erlers hätten 263 Franken pro Jahr zahlen müssen, deutlich mehr als bisher. Zudem wurde das Risiko «Diebstahl auswärts» ausgeschlossen. Damit waren Erlers nicht einverstanden. Sie akzeptierten die Kündigung.
Erhöhung des Selbstbehalts statt Kündigung
Stefan Thurnherr, Versicherungsexperte beim VZ Vermögenszentrum, ist über die Reaktion der Generali nicht erstaunt. Eine Häufung von Schadenfällen könne Anlass für eine Kündigung sein – vor allem, wenn diese sich nicht oder nur schwer beweisen lassen wie etwa beim Diebstahl. Drei Schadenfälle innerhalb von zwei Jahren würden in der Versicherungsbranche als «häufig» gelten. Versicherer würden ihren Kunden dann aber meist eine Erhöhung der Prämie oder des Selbstbehalts anbieten, statt sofort zu kündigen.
So verfahren auch andere angefragte Versicherungen wie die Helvetia. Sie beteuert zudem, dass sie in einem solchen Fall nicht einzelne Risiken wie den «einfachen Diebstahl auswärts» ausschliessen würde. Gemäss Thurnherr fiel die Generali in der Vergangenheit als Versicherung auf, die «sofort und ziemlich mechanisch» Policen kündige. Generali bestreitet dies. Ein solches Vorgehen sei nicht üblich.
Ruedi Ursenbacher von Versicherungsvermittler Fairsicherung bezeichnet das Vorgehen von Generali als «schlechten Deal» für den Kunden. Wenn dieser schon höhere Prämien zahlen müsse, müsste das Risiko «einfacher Diebstahl auswärts» weiterhin versichert bleiben.
Hausratversicherung: Tipps bei einer Kündigung
Falls mehrere Schäden in kurzer Zeit entstanden: Melden Sie kleinere Verluste oder Beschädigungen im Wert von wenigen Hundert Franken nicht stets der Versicherung, wenn Sie bereits in den Vorjahren entschädigt wurden. Sonst riskieren Sie die Kündigung oder eine Erhöhung der Prämie.
Erhalten Sie nach Anmeldung eines Schadens die Kündigung, überlegen Sie gut, ob Sie allenfalls eine kleinere Prämienerhöhung oder eine Erhöhung des Selbstbehalts akzeptieren wollen. Eine andere Versicherung wird wahrscheinlich auch eine höhere Prämie verlangen. Auf dem Versicherungsantrag werden Sie nämlich gefragt, ob Sie schon mal eine Hausratversicherung hatten. Und ob diese Ihnen gekündigt wurde. Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäss beantworten, sonst kann der Vertrag später von der Versicherung per sofort gekündigt werden, ohne dass Leistungen geschuldet sind.