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Kann jemand ein Generalabonnement (GA) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr benützen, kann er einen Teil des Preises zurückfordern. Dafür ist ein Arztzeugnis nötig. Der Rückerstattungsbetrag hängt von der Restgültigkeit ab: Je länger das GA noch gültig ist, desto mehr Geld gibt es zurück. Konkret: Ein GA 2. Klasse kostet heute 3860 Franken pro Jahr. Wer es nach neun Monaten zurückgibt, erhält Fr. 951.80 zurück. Das Gleiche gilt bei Todesfällen. Hier gilt dieselbe Berechnungsart. Das Geld geht an die Erben.
Komplizierter wird es für Fälle ohne gesundheitliche Begründung. Wer nicht mehr mit dem Zug zur Arbeit fahren muss oder ins Ausland zieht, erhält nur noch 100 Franken. Löst er den Vertrag nach zehn Monaten auf, gibt es gar nichts mehr. Grund sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Vergleich zu früher kann man das GA erst auf das Ende des nächsten Monats kündigen. Ausserdem haben die SBB die Berechnungsweise geändert – zulasten der Kunden.
Wer vor Einführung des Swisspass ein GA 2. Klasse löste, zahlte 310 Franken weniger als heute. Trotzdem erhielt er bei einer Kündigung nach neun Monaten damals 477 statt wie heute 100 Franken.
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