Ein Hausbesitzer aus Bex VD hielt auf seinem Grundstück zwei argentinische Doggen. Sein Vater sollte die Hunde beaufsichtigen, als ein Elektriker am Haus arbeitete. Die beiden Doggen rissen den Handwerker zu Boden und bissen ihn in den Kopf, Arm, Rücken, Hintern und die Beine. Sie zerrten das Opfer meterweit über den Boden.

Das Strafgericht in Vevey und das Kantonsgericht Waadt verurteilten den Hundebesitzer und den Vater wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sie hätten die gefährlichen Hunde ungenügend beaufsichtigt. Der Hundehalter muss 7500 Franken Strafe zahlen, der Vater 1000 Franken Busse. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht Urteil 6B_1333/2022 vom 2. Oktober 2023