Inhalt
Viele Pauschalreisen sind wegen der Coronakrise abgesagt worden. Dann haben die Passagiere Anspruch auf die Rückgabe des bezahlten Betrages – ohne jeden Abzug («K-Tipp» 8/2020). Viele Reisebüros bieten ihnen stattdessen einen Gutschein an.
Wer darauf eingeht, riskiert sein Geld. Denn viele Reisebüros kämpfen ums Überleben. Laut Gesetz müssen die Veranstalter zwar dafür sorgen, dass Kunden von Pauschalreisen im Fall einer Pleite die volle Vorauszahlung zurückerhalten. Die meisten Reisebüros haben dies beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche versichert.
Was viele Kunden nicht wissen: Der Garantiefonds zahlt nur Geld, wenn jemand bei Konkurs Anspruch auf Geld hat. Wer einen Gutschein besitzt, geht leer aus.
Das steht im Kleingedruckten des Garantiefonds. Geschäftsführer Stefan Spiess bestätigt: «Gutscheine sind nicht vom Pauschalreisegesetz gedeckt.»
Tipp: Keinen Gutschein akzeptieren. Wer bereits einen Gutschein eines Reisebüros hat, kann damit eine neue Pauschalreise buchen. Dann lebt die Deckung des Garantiefonds wieder auf.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden