Inhalt
Nein. Das Vermächtnis ist zwingend an die von Ihnen begünstigte Person gebunden.
Stirbt diese Person vor Ihnen, so fällt das Vermächtnis ersatzlos dahin. Es kommen also nicht etwa deren Erben zum Zug.
Ausnahme: Wenn in der letztwilligen Verfügung ausdrücklich das Gegenteil angeordnet wurde. Für den Fall, dass Ihr Freund vor Ihnen stirbt, könnten Sie somit eine oder mehrere Personen bestimmen, die dann an seine Stelle treten.
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