Mit 19 Kantonen prüfte der Bund vor vier Jahren Reinigungsmittel auf ihre Risiken. Die Behörden untersuchten, ob die Produkte unerlaubte Stoffe enthielten und ob die Hersteller auf den Packungen korrekt auf die Risiken der Chemikalien hinweisen. Mit den Resultaten erstellte das Bundesamt für Gesundheit einen Bericht, der im Sommer 2023 veröffentlicht wurde. Er offenbarte viele Mängel: So war bei vielen Mitteln die Schädlichkeit falsch eingestuft worden, oder entsprechende Angaben fehlten ganz. Das ist laut Bericht «bedenklich».
Dennoch war darin kein einziges Produkt namentlich aufgeführt. saldo verlangte darauf Einblick in die Resultate, doch das Bundesamt lehnte dies ab. Begründung: Die Mehrzahl der Kantone wehre sich gegen die Veröffentlichung.
Trotz Verkaufsverbot wurden Produkte nicht zurückgerufen
Erst nach einer Schlichtungsverhandlung beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gab die Fachstelle Chemikalien des Bundesamts saldo schliesslich eine Liste der kontrollierten Produkte heraus. Die Liste zeigt, dass die Behörden für folgende Produkte ein Verkaufsverbot aussprachen:
- Bauhaus Swingcolor Kupferund Alureiniger
- Hess Naturtextilien, Bio Hygiene-Spüler
- Hess Naturtextilien Bio-Waschmittel für Daunen
- Pinetech Wash In Cleaner
- Biovital Super Clean Bad und WC-Reiniger
- Biovital Fleckenschreck
Allerdings erfuhren Kunden, die diese Mittel benutzten, nichts von den Verkaufsverboten – denn keines der mangelhaften Produkte wurde zurückgerufen. Aus den Unterlagen geht lediglich hervor, dass bei den Mitteln die Schädlichkeit falsch eingestuft worden war. Um welches Gesundheitsrisiko es ging, bleibt unklar. saldo fragte bei den Herstellern und den Kantonen nach den Gründen für die Verkaufsverbote. Doch weder die Firmen noch die Behörden, in diesem Fall das Kantonslabor Bern und das zuständige Amt in Liechtenstein, gaben Auskunft.
Einzige Ausnahme: Der Hersteller Bauhaus informierte transparent. Sein Kupfer- und Alureiniger wies mehrere Deklarationsmängel auf. So fehlte eine Warnung vor der ätzenden Wirkung. Bauhaus nahm das Mittel in der Schweiz aus dem Verkauf. 18 weitere Produkte wurden beanstandet, ohne dass es ein Verkaufsverbot gab. Das gilt zum Beispiel für das Wollwaschmittel Tenemoll. Der Hersteller musste den Warnhinweis von «verursacht schwere Augenreizungen» zu «verursacht schwere Augenschäden» ändern.
Und die Schaffhauser Firma Pudol AG musste bei ihrem Badreiniger Sanifresh ergänzen: «Verursacht schwere Augenreizung».
Auch Ökomittel von Hersteller Held beanstandet
Unter den beanstandeten Mitteln waren auch drei Produkte des deutschen Herstellers Held. Die Gefahreneinstufung gemäss Chemikalienrecht bei den Spülmaschinentabs Ecover Zero All-in-One, beim Waschmittel Held Sensitive Color und beim gleichnamigen Waschpulver war falsch. Held verspricht in der Werbung, man stelle besonders schonende und sorgfältig hergestellte Produkte her. Auf Anfrage von saldo schreibt der Hersteller nur, man habe die Etiketten der Mittel aktualisiert.