Inhalt
Die Chefin einer Tessiner Firma beleidigte nach der Generalversammlung zwei Aktionäre. Sie schlug mehreren Angestellten vor, mit ihr zur Konkurrenz zu wechseln. Die Firma entliess die Geschäftsführerin fristlos. Diese wehrte sich und forderte 121 000 Franken Lohn und Entschädigung. Das Zivilgericht in Lugano, das Kantonsgericht Tessin sowie das Bundesgericht wiesen die Klage ab. Die Chefin habe die Treuepflicht gegenüber dem Betrieb schwer verletzt.
Bundesgericht, Urteil 4A_293/2020 vom 30. August 2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden