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03.05.2023
Ein Zuger Paar wollte sich trennen. In dieser Phase machte der Mann auf dem Handy eine Tonaufnahme eines Streits mit seiner Freundin. Und mit dem PIN-Code des Handys der Freundin richtete er sich auf seinem Computer einen Zugang zu ihren Whatsapp-Konversationen ein.
Nach der Trennung las der Mann wiederholt ihre Whatsapp-Chats. Die Frau bemerkte die Überwachung und zeigte den Ex-Partner bei der Polizei an. Das Kantonsgericht Zug und das Obergericht verurteilten ihn wegen unbefugter Aufnahme von Gesprächen und Eindringen in einen fremden Computer. Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken und einer Busse von 1800 Franken bestraft.
Obergericht Zug, Urteil S 2022 25 vom 18. Januar 2023
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