Ein Zuger Paar wollte sich trennen. In dieser Phase machte der Mann auf dem Handy eine Tonaufnahme eines Streits mit seiner Freundin. Und mit dem PIN-Code des Handys der Freundin richtete er sich auf seinem Computer einen Zugang zu ihren Whatsapp-Konversationen ein.

Nach der Trennung las der Mann wiederholt ihre Whatsapp-Chats. Die Frau bemerkte die Überwachung und zeigte den Ex-Partner bei der Polizei an. Das Kantonsgericht Zug und das Obergericht verurteilten ihn wegen unbefugter Aufnahme von Gesprächen und Ein­dringen in einen fremden Computer. Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken und einer Busse von 1800 Franken bestraft.

Obergericht Zug, Urteil S 2022 25 vom 18. Januar 2023