Ein Freizügigkeitskonto ist ein Parkplatz, auf dem Angestellte ihr Pensionskassengeld einzahlen müssen, wenn sie nach einem Stellenverlust nicht einen neuen Arbeitgeber finden oder künftig zum Beispiel familienbedingt nicht mehr arbeiten. Beim Antritt einer neuen Stelle muss das Geld in die neue Pensionskasse einbezahlt werden.
In der Zwischenzeit wächst das parkierte Altersgeld kaum. Denn die Banken zahlen auf Freizügigkeitskonten kaum Zins. Die Swisscanto etwa vergütet noch maximal 0,05 Prozent Zins. Und verlangt dafür ab nächstem Jahr neu noch eine Gebühr von 36 Franken pro Jahr. Wer dort weniger als 72 000 Franken auf dem Konto hat, verliert also künftig jedes Jahr Geld. Das ist bei vielen Kunden der Swisscanto der Fall. Denn das durchschnittliche Freizügigkeitsvermögen beträgt 48 000 Franken.
Von der neuen Kontogebühr sind über 52 000 Alterssparer betroffen. Swisscanto führt die Freizügigkeitskonten der Kantonalbanken von Appenzell, Glarus, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, St. Gallen, Schaffhausen, Tessin, Thurgau und Uri.
Swisscanto ködert ihre Kunden mit einem Ausweg aus der Gebührenfalle: «Ist Ihr Guthaben in Wertschriften investiert, sind Sie von der neuen Regelung nicht betroffen», schrieb sie Ende September den Kunden. Wer sein Guthaben in Wertschriften anlegt, muss also die 36 Franken nicht zahlen. Doch für vorübergehend Stellenlose ist das heikel. Sie wissen nicht, wann sie eine neue Stelle finden, und somit auch nicht, wie lange sie ihr Altersgeld in Wertschriften anlegen können. Wertpapiere eignen sich nicht für kurzzeitiges Anlegen.
Postfinance ging mit schlechtem Beispiel voran
Die Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung folgt mit ihrer Gebührenpolitik dem schlechten Beispiel der Postfinance. Sie verlangte 2019 als erste Bank für das Führen eines Freizügigkeitskontos Gebühren. Neben Swisscanto ziehen im kommenden Jahr unter anderem auch die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS nach (siehe Tabelle im PDF). Ab 2021 berechnen sie wie Postfinance und Swisscanto je 36 Franken für die Kontoführung.
Doch es geht auch anders: Die Aargauer Kantonalbank verlangt nach wie vor keine Gebühren auf dem Freizügigkeitskonto. Das Gleiche gilt für die Acrevis Bank, die Baloise Bank Soba, die Migros-Bank und die Thuner Bank AEK (siehe Tabelle im PDF).
Gut zu wissen: Freizügigkeitskonten kann man jederzeit zu einer andern Bank zügeln, die mehr Zins zahlt und keine Gebühren verlangt. Das wollen einige Banken jedoch erschweren und belasten den Kunden bei Auflösung des Kontos eine zusätzliche Gebühr für die Saldierung. Sie liegt zwischen 25 und 100 Franken.
Wer das Geld aus dem Freizügigkeitskonto für den Kauf von Wohneigentum verwendet, zahlt je nach Bank ebenfalls eine Gebühr. Bei der Credit Suisse sind das etwa 400 Franken. Doch eine Investition in ein Haus oder eine Wohnung hat sich bisher mittel- und langfristig dank Wertzuwachs immer gelohnt. Und neue Gebühren auf dem Alterskapital müssen dann auch nicht mehr befürchtet werden.