Eine Lehrerin unterrichtete an einer Waadtländer Berufsschule Informatik, Kommunikation und Administration. Die Schule stufte sie eine Lohnklasse tiefer ein als die Lehrer anderer Fächer. Das Kantonsgericht Genf sprach ihr einen höheren Lohn zu. Die Angestellte konnte aufzeigen, dass sie weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 1C_471/2023 vom 31. Juli 2024