Inhalt
Nein. Männer dürfen Ihre 3a-Konten bis zum 65. Altersjahr behalten, Frauen bis zum 64. Altersjahr. Dies gilt auch bei Frühpensionierungen. Tipp: Sie können in den kommenden Jahren jeweils eines ihrer 3a-Konten auflösen. Dieser gestaffelte Bezug senkt die Steuern.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden