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Kann ich die AHV aufschieben?
«Ich werde bald 65, möchte aber noch etwas weiterarbeiten. Kann ich die AHV aufschieben, obwohl meine Frau bereits eine AHV-Rente bekommt?»
Ja. Es gibt keine Ehepaarrenten mehr. Beide Partner erhalten eine Einzelrente. Und beide haben die Möglichkeit eines Aufschubs. Aber: Die Summe der Renten kann nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente betragen – das sind zurzeit Fr. 3525.–. Wenn Sie dereinst die aufgeschobene Rente beziehen und der Plafond überschritten würde, kommt es zu einer verhältnismässigen Kürzung beider Einzelrenten. Und der Zuschlag, den Sie dank dem Aufschub zugute haben, erfolgt auf der gekürzten Rente.
Soll ich solche Obligationen kaufen?
«Ich besitze einige Obligationen in australischen und neuseeländischen Dollars, die auslaufen. Soll ich sie erneuern oder das Geld zurückholen?»
Die beiden Währungen schwanken gegenüber dem Franken stark – und kaum vorhersehbar. Langfristig verlieren sie an Wert. Deshalb profitieren Schweizer Anleger von der höheren Verzinsung der australischen und neuseeländischen Obligationen nur, wenn ihnen beim Ein- und Ausstiegszeitpunkt das Glück zur Seite steht. Erneuern sollten Sie deshalb nur, wenn Sie das Risiko in Kauf nehmen und nur einen kleinen Teil Ihres Vermögens in diese Obligationen investieren.
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