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saldo 13/2017
29.08.2017
Pascal Roth
«Ich möchte Geld in Partizipationsscheine einer Kantonalbank investieren. Wäre diese Investition geschützt durch die schweizerische Einlagensicherung oder die Staatsgarantie des Kantons?»
Nein. Die Einlagensicherung schützt nur Kundenguthaben bis zu 100 000 Franken auf Konten sowie Festgelder und Kassenobligationen – aber keine Ansprüche von Aktionären ...
«Ich möchte Geld in Partizipationsscheine einer Kantonalbank investieren. Wäre diese Investition geschützt durch die schweizerische Einlagensicherung oder die Staatsgarantie des Kantons?»
Nein. Die Einlagensicherung schützt nur Kundenguthaben bis zu 100 000 Franken auf Konten sowie Festgelder und Kassenobligationen – aber keine Ansprüche von Aktionären oder Inhabern von Partizipationsscheinen der Bank. Ein Partizipationsschein ist eine Aktie ohne Stimmrecht, aber mit Anspruch auf Dividenden.
Die Staatsgarantie ist bei den meisten Kantonalbanken betragsmässig unbeschränkt. Ausnahmen: Bern, Waadt und Genf. Die Staatsgarantie gilt nicht für Aktionäre oder Partizipationsscheinbesitzer der Bank.
Sind zwei Freizügigkeitskonten besser als nur eins?
«Ich bin 63, arbeitslos und muss mein Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto parkieren. Man hat mir geraten, den Betrag auf zwei Konten bei verschiedenen Einrichtungen zu übertragen. Ist das vorteilhaft?
Ja. Bei zwei Freizügigkeitskonten können Sie die Guthaben nach Ihrer Pensionierung gestaffelt beziehen. Mit einem Bezug verteilt über zwei Steuerperioden können Sie Steuern sparen.