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Muss ich dem Steueramt Auskunft geben?
«Ich wohne im Kanton Thurgau. Für 2017 habe ich ein geringeres Vermögen deklariert als für 2016. Das Steueramt will deshalb, dass ich grössere Ausgaben belege. Muss ich das tun?»
Nein. Sie sind dem Steueramt nicht rechenschaftspflichtig, wie Sie Ihr Geld ausgeben. Das Steueramt kann nur Belege für Ihr Einkommen sowie den Vermögensstand per Ende Jahr verlangen. Falls sich daraus Widersprüche ergeben, kann es Auskunft verlangen. Beispiel: Das Vermögen steigt stärker, als es das Einkommen zuliesse. In Ihrem Fall besteht aber kein Widerspruch. Zweifelt das Steueramt an der Höhe des angegebenen Vermögens, kann es eine entsprechende Veranlagung vornehmen. Dagegen könnten Sie Einsprache erheben.
Was tun mit Aktien, die viel Gebühren kosten?
«Ich habe einige Aktien, die heute nur noch 400 Franken wert sind. Pro Jahr zahle ich dafür 56 Franken Depotkosten. Ich möchte die Aktien nicht verkaufen. Was kann ich tun?»
Die Gebühren entsprechen 14 Prozent Ihres Anlagevermögens und stehen in einem Missverhältnis zum Wert Ihrer Aktien. Normalerweise sollte eine Depotgebühr nur etwa 0,2 Prozent betragen. Tipp: Transferieren Sie die Aktien zu einer Bank mit tieferen Depotgebühren. Klären Sie aber vorher ab, welche Kosten die Bank dafür erhebt.
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